Steuerpflichtiger Vorteil? – Gestellung eines Firmenwagens.

Wieso steuerpflichtiger Vorteil? Die Gestellung (Amtsbegriff: Bereitstellung für einen bestimmten Zweck) eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber und die Möglichkeit zur Nutzung für private Zwecke wird vom deutschen Finanzamt als geldwerter Vorteil gesehen. Der aus der privaten Nutzung entstehende geldwerte Vorteil wird bei Arbeitnehmern als Teil des Gehalts besteuert und der Sozialversicherung unterworfen. Unternehmer sind ebenfalls … Steuerpflichtiger Vorteil? – Gestellung eines Firmenwagens. weiterlesen